Allgemeines zu Model- und Property Releases

(c) ChromorangeUm Bilder veröffentlichen zu dürfen, müssen die abgebildeten Personen ihr schriftliches Einverständnis für die Veröffentlichung geben (egal ob redaktionelle oder werbliche Verwendung).

Von absoluten Personen der Zeitgeschichte (Politiker, Schauspieler usw.) sowie von Personen die nur Beiwerk in Landschafts- oder Reiseaufnahmen sind, wird keine Model Release für eine redaktionelle Verwendung benötigt.

Von relativen Personen der Zeitgeschichte (Unfallopfer, Sportler die nicht im öffentlichen Interesse stehen usw.) ist ein schriftliches Einverständnis für jegliche Veröffentlichung einzuholen.

Bei Kindern müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten diese Freigabe unterzeichnen. Freigaben sind auch für geschützte Marken, Logos und teilweise für Gebäude notwendig.

Wir empfehlen vor jedem Shooting die entsprechenden schriftlichen Freigaben einzuholen und auf diesen die Gültigkeitsdauer festzuhalten. Mündliche Absprachen sind vor dem Gesetz gültig, können jedoch aber nur schwer belegt werden!

Immer wieder werden wir gefragt ob Gebäude, Statuen, Denkmäler usw. fotografiert und veröffentlicht werden. Nach Par 59 UrhG (Deutschland) dürfen Werke, die sich bleibend an öffentlichen Straßen und Plätzen befinden, durch Lichtbild vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergeben werden. Dies gilt aber nur wenn die Aufnahme die Straßenansicht zeigt, d.h. aufgenommen von einem öffentlich zugänglichen Platz / einer Straße (Panoramafreiheit der Straßenansicht).

Beachten Sie auch, dass selbst innerhalb der EU in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliches Recht bzgl. Urheberrechte, Recht am eigenen Bild, allgemeines Persönlichkeitsrecht oder auch Panoramafreiheit gilt.

Weiterführende Informationen zum Fotorecht finden Sie unter anderem bei http://www.fotorecht.de

Dieser Beitrag wurde unter MR / PR veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.