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AGB der Bildagentur Waldhäusl
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Bildagentur Waldhäusl
Letzte Aktualisierung: Maerz 2008
(A). ALLGEMEINES
(A-1). Unser Angebot richtet sich ausschließlich an professionelle Bildendkunden und nicht an Private. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
(A-2). Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Bildagentur Franz Waldhäusl. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
(A-3). Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch Löschung von digitalen Bilddateien innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials (per Download oder Datentraeger) beim Besteller Gültigkeit.
(A-4). Reklamationen, die den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
(A-5). Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung von Bildmaterial, Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt die Bildagentur Franz Waldhäusl schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Bildagentur Franz Waldhäusl von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
(A-6). Das Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Bildagentur Franz Waldhäusl / des Urheber. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe des Bildmaterial an Bildagenturen, Bilddatenbanken und Bildarchive zur kommerziellen Nutzung ist nicht gestattet.
(A-7). Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist unverzueglich zu loeschen. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und / oder Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang von allen Datentraegern zu loeschen, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Digitale Bilddateien an denen keine Nutzungsrechte erworben werden müßen umgehend von allen Datenträgern des Bestellers gelöscht werden. Erwirbt der Besteller Nutzungsrechte an digitalen Bilddateien so müssen diese nach erfolgter Veröffentlichung gelöscht werden.
(A-8). Für digitale Bildlieferungen auf CD werden Versandkosten berechnet.
(A-9). Der Download von Feindaten von lizenzpflichtigem Bildmaterial durch einen registrierten Benutzer gilt als Bildlieferung. Der Bildnutzer ist verpflichtet Art und Umfang der Nutzung vor Veröffentlichung des Bildmaterials anzugeben (siehe A-5).
(A-10). Der Download von Feindaten von Royalty Free (RF) Bildmaterial gilt als Bildkauf (sofern mit den Kunden nicht gesondert vereinbart - bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf) und wird entsprechend unserer aktuellen Preisliste verrechnet.
(A-11). Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
(B). HONORARE
(B-1). Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet der Bildagentur Franz Waldhäusl gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von der Bildagentur Franz Waldhäusl an einen Dritten gesandt werden.
(B-2). Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen der Bildagentur Franz Waldhäusl berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist die Bildagentur Franz Waldhäusl berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.
(B-3). Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(B-4). Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die Bildagentur Franz Waldhäusl über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
(B-5). Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 30% des jeweiligen Grundhonorars.
(B-6). Sobald der Besteller bekundet hat, daß er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Bildagentur Franz Waldhäusl berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
(B-7). Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
(B-8). Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Rechnungsnummer oder der Bildnummer geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
(B-9). Die Honorare fuer lizenzfreie Bilder (RF / Royalty Free) sind in den Detailansichten der Bilder ersichtlich. Fuer Preise bei kleineren Aufloesungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
(B-10). Die Rechnung ergeht immer an den Bildbesteller und nicht an Dritte. Auch nicht wenn der Bildbesteller im Auftrag eines Dritten handelt.
(B-11). Die Rechnungen der Bildagentur Waldhaeusl sind binnen 30 Kalendertagen ohne Abzuege auf das am Rechnungsformular vermerkte Konto zu bezahlen.
(C). VERFÜGUNGSBESCHRÄNKUNG, HAFTUNG, VERWERTUNGS- und URHEBERRECHTE
(C-1). Grundsaetzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von der Bildagentur Franz Waldhäusl nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglichen Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
(C-2). Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnung, Nachfotografieren, Fotocomposing oder durch elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
(C-3). Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen, die elektronische Verarbeitung und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
(C-4). Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
(C-5). Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
(C-6). Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Warhnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
(C-7). Die Bildagentur Waldhäusl übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Bildunterschriften, Texte und Verschlagwortung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(C-8). Soweit nicht in der Bildüberschrift über dem Bild durch den Zusatz MR, (MR), PR, (PR) oder (werbefreigabe) gekennzeichnet, besteht für Bilder auf denen Menschen, Kunstwerke, Marken, Markenzeichen, Logos, Firmenlogos oder ähnliche abgebildet sind, keine Werbefreigabe. Der Bildnutzer ist verpflichtet vor der werblichen Veröffentlichung des Bildes von der abgebildeten Person oder vom Inhaber oder Copyright-Besitzer des abgebildeten Motives eine Werbefreigabe einzuholen. Die Bildagentur Franz Waldhäusl ist nicht haftbar für Ansprüche der abgebildeten Person(en) oder der Inhaber der abgebildeten Trademarks, Logos etc. wenn nicht für Werbung freigegebenes Bildmaterial werblich verwendet wird.
(C-9). Personen auf Bildern dürfen, unabhängig davon ob eine schriftliche Modelfreigabe (MR) vorliegt oder nicht, nicht im negativen Kontext oder in diskriminierendem, herabwürdigendem Zusammenhang abgebildet werden (siehe C-2).
(D). URHEBERRECHTE und BELEGEXEMPLAR
(D-1). Wir verlangen einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur Franz Waldhäusl von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
(D-2). Der Urhebervermerk hat in der Form 'Bildagentur Waldhaeusl / Fotografenname' oder 'waldhaeusl.com' zu erfolgen.
(D-3). Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen, Onlineverwendung oder anderen Medien falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
(D-4). Von jeder Veröffentlichung im Druck ist mindestens ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei Veröffentlichungen im Internet oder Intranet sind uns bei Einstellung der Bilder unaufgefordert die jeweiligen URLs zu mailen.
(E). VERTRAGSSTRAFE, PAUSCHALIERTER SCHADENSERSATZ
(E-1). Bei unberechtigter Verwendung, nicht gemeldeter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen, Scans und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte (vgl. C1, 2 und 3) wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorares fällig.
(E-2). Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
(F). ROYALTY FREE / Lizenzfreie Bilder
(F-1). Die Honorare fuer lizenzfreie Bilder (RF / Royalty Free) sind in den Detailansichten der Bilder ersichtlich.
(F-2). Die Nutzungsrechte an Royalty Free Bildmaterial erhaelt ausschliesslich der Rechnungsempfaenger. Es ist dem Rechnungsempfaenger nicht gestattet Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.
(G). ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SONSTIGES
(G-1). Unsere Rechnungen sind stets netto ohne Abzüge innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist zahlbar. Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen dieser Zahlungsfrist beglichen, berechnen wir Euro 30,-- Mahnspesen. Wird auch nach schriftlicher Mahnung die Rechnung nicht beglichen behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.
(G-2). Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
(G-3). Wir behalten uns das Recht vor die Zugangsdaten für unsere Bilddatenbank ohne Vorankündigung zu deaktivieren wenn Benutzer bei hohem Downloadvolumen keine Bildverwendung melden.
(G-4). Für HiRes-Downloads aus dem APIS-Netzwerk und aus der MECOM-Bilddatenbank werden pro Download € 5,-- netto an den Kunden verrechnet.
(G-5). Gerichtsstand ist Waidhofen/Ybbs, Österreich.
--- Ende der AGBs ---
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